Beglaubigungen
Kopien amtlicher Unterlagen für das universitäre Umfeld, beispielsweise für Abschlussprüfungen, können ohne Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten im AStA Service (ME U 205) bis zu 10 Seiten kostenlos beglaubigt werden. Weitere Seiten werden mit einer Servicegebühr von 0,10€ berechnet. Bitte beachtet, dass es sich hierbei nicht um amtliche Beglaubigungen handelt, sondern nur um Beglaubigungen für den uniinternen Gebrauch (z.B. für einen Antrag auf Studiengangwechsel).
Dafür könnt Ihr selbst Kopien der zu beglaubigenden Dokumente anfertigen oder diese vor Ort gegen Aufpreis anfertigen lassen. In jedem Fall müsst Ihr die Originale mitbringen – ohne Originale ist eine Beglaubigung nicht möglich.
Solltet Ihr besonders viele Beglaubigungen brauchen, ist es auch möglich diese im Büro abzugeben und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abzuholen.
Was kann beglaubigt werden?
- Dokumente der Uni Paderborn
- Abiturzeugnisse
- Zeugnisse von anderen Universitäten
- Praktikumszeugnisse
- Bescheinigungen über Ehrenämter
- Übersetzungen ausländischer Dokumente (Zeugnisse, Scheine) auf Englisch oder Deutsch
Was kann NICHT beglaubigt werden?
- Stammbücher
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Urkunden zur Namens- oder Personenstandsänderung
- Personalausweise
- Polizeiliche Führungszeugnisse
- Asylanträge
- Kontoauszüge und weitere „Finanzdokumente“
- Verträge jeglicher Art (Arbeitsverträge, Mietverträge)
- Fremdsprachige Dokumente ohne Übersetzung auf Englisch oder Deutsch